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Lösungsmöglichkeiten

wegen der   Vorschädigung  der Kupferinstallationen gilt:  1 x Lochfraß = immer Lochfraß 

- dabei steigen sowohl  der Schadensverlauf als auch die Wahrscheinlichkeit  von  Folgeschäden  exponentiell an

- die Erfahrung lehrt, dass auch bisher noch nicht Betroffene  jederzeit mit Schäden rechnen müssen

 - die Lebenserwartung für Kupferinstallationen hat sich damit ohne Gegenmaßnahmen signifikant verringert

Wie ist die weitere Schadensentwicklung einzuschätzen?

die Prüfung eines Wasserwechsels scheint aus mehreren Gründen wenig sinnvoll

-  die dadurch geschaffene völlig neue Wasserbeschaffenheit könnte die Auflösung der sich in den letzten  Jahrzehnten    

   ausgebildeten  Deckschicht zur  Folge haben und  das Problem damit  sogar noch vergrößern

-  langwierige wissenschaftliche Untersuchungen wären in jedem Fall zwingend notwendig

-  das Wasser der Harzwasserwerke wäre nach erster Einschätzung des IWW   dafür wahrscheinlich  nicht geeignet

 -  die  Förderleistung  der Nienburger Stadtwerke in den Köhlerbergen lässt  - zumindest nach Angaben der      

    Verantwortlichen-die  zusätzliche Versorgung der SG Heemsen und der OT Erichshagen  und Holtorf nicht zu

 

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 Möglichkeit 1: Wasserwechsel

 Möglichkeit 2: Totalsanierung  ( durch Wasserversorger mehrfach angeraten)

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alles raus!

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alles neu!

Wegen der erfolgten Vorschädigung und der sich daraus ergebenden weiter exponentiell ansteigenden Schadenshäufung wurde den Hauseigentümern durch den verantwortlichen Wasserversorger  wiederholt die Totalsanierung ihrer Kupferinstallationen angeraten, obwohl deren Lebenserwartung in der Regel  noch längst nicht erreicht ist.

Diese "Lösung" wird durch die Bürgerinitiative abgelehnt, entlässt sie doch sowohl die für die Trinkwasserversorgung ihrer Bürger verantwortliche Politik als auch den mit Teilaufgaben betrauten Wasserverband aus jeglicher Verantwortung. Zudem ignoriert diese Lösung   das Produkthaftungsgesetz, welches  die Verantwortung des Herstellers für sein Produkt bestimmt.   Daran vermag auch die Einhaltung der TVO (Trinkwasserverordnung)  nichts zu ändern; denn deren Vorgaben dienen ausschließlich der Sicherstellung der menschlichen Gesundheit,  nicht aber dem Schutz der kupfernen Hausinstallationen  So kommt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags in einer aktuellen Ausarbeitung zu dem Ergebnis:

"Nach den Gesetzesmaterialien ist auch das zum Ge- oder Verbrauch gelieferte Wasser Produkt im Sinne von § 2 ProduktHG

 

  

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Der Fokus der Bürgerinitiative richtete sich von Beginn an auf den Einsatz von Inhibitoren (siehe dazu Menüpunkt Inhibitoren).  Der renommierte Korrosionsexperte  Prof. Ralf Feser - Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft für Korrosionsschutz e.V. -wurde durch den  Wasserverband mit der Erstellung eines  Gutachtens zur Korrosion von Kupferleitungen im Versorgungsgebiet des Wasserwerks Drakenburg  beauftragt. Seine Aufgabe bestand darin,

"auf der Basis der umfangreichen Untersuchungen anderer Gutachten, Schriftwechsel und Informationen der Bürgerinitiative die Ursache für die Schadensfälle zusammenfassend darzustellen und mögliche Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen."

In seinem Gutachten v. 29.3.2018 kommt er zu folgender Handlungsempfehlung:

" Eine zentrale Dosierung von Inhibitoren erscheint erfolgversprechend.

Aber auch hier wird angeraten, durch experimentelle Untersuchungen die Wirksamkeit vor dem Einsatz zu prüfen, (...) Eine Alternative einer zentralen Phosphatdosierung wäre eine dezentrale Phopspatdosierung."

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Die abschließende Empfehlung der Wissenschaft       

 - zentraler Einsatz von Inhibitoren nach vorheriger Prüfung der Wirksamkeit -

wird jedoch durch den Wasserverband strikt abgelehnt.

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Er lässt 2 betroffene  Hauseigentümer auf deren Anfrage   wissen:

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"Aus diesem Grund kann ich Ihnen nur den Beschluss des Vorstandes des Wasserverbandes An der Führse mitteilen,

dass der Verband selbst keine Inhibitoren einsetzen wird und auch keinerlei Empfehlungen für einen dezentralen Einsatz in Hausinstallationen geben wird.

Dies obliegt alleine dem Betreiber dieser Anlagen, d.h. dem Hauseigentümer, der dies mit einem Fachbetrieb abklären sollte."  

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Damit lehnt der Wasserverband die einzige Lösung für eine Schadensminimierung ab und nimmt die Schädigung seiner Kunden weiter billigend in Kauf

 

 

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Möglichkeit 3: Einsatz von Inhibitoren

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