Bürgerinitiative
Schluss mit dem Lochfraß
Problembeschreibung
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Was ist Lochfraß?
Lochfraßkorrosion, auch Lochkorrosion oder Lochfraß genannt, bezeichnet klein erscheinende Korrosionsstellen bzw. punktförmige Löcher in Oberflächen passivierter Metalle, die sich in der Tiefe trogförmig teils erheblich ausweiten. Lochfraßkorrosion bleibt wegen ihrer an der Oberfläche geringen Ausdehnung häufig lange unbemerkt. (Quelle: Wikipedia)
Ursachen für den Lochfraß
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in der Fachliteratur werden im Wesentlichen 4 mögliche Ursachen, die auch zusammenwirken können, benannt
- der Werkstoff ( z.B. minderwertige Kupferrohre)
- die Verarbeitung (z.B. Verstöße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik)
- die Betriebsbedingungen ( z.B. fehlende Partikel-Filter)
- die Wasserbeschaffenheit (z.B. grundlegende Änderungen der Wasseraufbereitung)
"Wenn Schäden - unter sonst annähernd vergleichbaren Verarbeitungs- und Betriebsbedingungen nicht flächendeckend auftreten, wird in der Fachliteratur postuliert, dass insbesondere die Zusammensetzung des verteilten Trinkwassers eine entscheidende Rolle spielen muss." (Quelle: Studie IWW v. Februar 2017)
Häufigkeit des Auftretens
lt. Untersuchungen des Leuphana-Instituts im Jahre 2014 liegt die Schadensquote beim WW Drakenburg 9,6 x höher und damit 860 % über dem gesamten übrigen Landkreis und damit auch dem Bundesgebiet. Statistiken des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) weisen aus, dass die Stadt Köln als bundesweiter Spitzenreiter damit immerhin noch mindestens 4 x weniger Schäden aufweist als das WW Drakenburg, der von der landwirtschaftlichen Struktur her vergleichbare Landkreis ELBE-Elster sogar rund 30 x weniger.
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Es darf unterstellt werden, dass die überwiegende Mehrzahl der deutschen und damit auch der Nienburger Installationsbetriebe sich an die bundesweiten Vorgaben der Normengeber hält und somit die allgemein anerkannten Regeln der Technik - wie beispielsweise den ab 1988 vorgeschriebenen Einbau von Partikelfiltern sowie das Hartlötverbot ab 1996 - beachtet. Wesentliches alleiniges Unterscheidungsmerkmal ist damit das Medium Wasser, dem damit lt. o.a. Studie die entscheidende Rolle zuzumessen ist.
Folgen für die Betroffenen
- Verletzung von Eigentumsrechten ( Wertverlust , Vermietungsprobleme etc.)
- erhebliche finanzielle Belastungen ( nur Teilübernahme der Kosten durch Versicherungen , Prämienerhöhungen ,
Kündigung Versicherungsschutz etc.)
- gravierende Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität ( oft monatelang keine Nutzungsmöglichkeit von Küche/Bad, wochenlange Lärmbelästigung Tag /Nacht ( Trocknungsgeräte), Unsicherheit bei Abwesenheit /Urlaub etc.)
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keine klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
Die zum Teil noch auf vorkonstitutionellem Recht fußenden Wasserverbandsgesetze verwässern Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Durch die Übertragung von Aufgaben auf die Wasserverbände sind die Kommunen in ihren Handlungsmöglichkeiten stark eingeschränkt, so dass sie ihrer unteilbaren Verantwortung für die Trinkwasserver-sorgung als Kern der Daseinsvorsorge nur sehr bedingt gerecht werden können.
Das niedersächsische Umweltministerium als oberste Wasserbehörde des Landes stellt zwar fest , dass die Kommunen weiterhin als "Herrinnen des Verbandes" gegenüber ihren Bürgern in der politischen Verantwortung dafür bleiben, dass der Verband die übertragenen Aufgaben zufriedenstellend erfüllt. Auch der Wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages kommt in einer aktuellen Ausarbeitung zu dem Ergebnis, dass die Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge "eine grundsätzlich gemeindliche Angelegenheit gem. Art. 28 Abs 2 Satz 1 Grundgesetz " darstellt.
Doch die Praxis sieht seit seit Jahren anders aus. Hauptgründe hierfür dürften vor allem sein: fehlende Fachaufsicht und Kontrolle, totale fachliche Abhängigkeit der rein ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder von der Geschäftsführung, fehlende Einflussmöglichkeit der Stadt- und Gemeinderäte sowie eine gleichgewichtige Mitwirkung der 4 Mitgliedsgemeinden trotz stark unterschiedlicher Einwohnerzahlen und Betroffenheit.
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Diese unklare Regelung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten stellt nach Auffassung der BI den Haupthinderungsgrund dar für die Lösung eines Problems, das spätestens 1996 bekannt wurde, sehr schnell in seiner Dimension aufwuchs und bis heute trotz eindeutiger wissenschaftlicher Handlungsempfehlungen nicht gelöst wurde.
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