top of page

Problembeschreibung

Our Services

Was ist Lochfraß?

Lochfraßkorrosion, auch Lochkorrosion oder Lochfraß genannt, bezeichnet klein erscheinende Korrosionsstellen bzw. punktförmige Löcher in Oberflächen passivierter Metalle, die sich in der Tiefe trogförmig teils erheblich ausweiten. Lochfraßkorrosion bleibt wegen ihrer an der Oberfläche geringen Ausdehnung häufig lange unbemerkt. (Quelle: Wikipedia)

Lochfraß ist ....jpg
images-1.jpeg

Ursachen für den Lochfraß

​

in der Fachliteratur werden im Wesentlichen 4 mögliche Ursachen, die auch zusammenwirken können,  benannt

- der Werkstoff ( z.B. minderwertige Kupferrohre)

- die Verarbeitung (z.B. Verstöße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik)

- die Betriebsbedingungen ( z.B. fehlende Partikel-Filter)

- die Wasserbeschaffenheit (z.B. grundlegende Änderungen der Wasseraufbereitung

"Wenn Schäden - unter sonst annähernd vergleichbaren Verarbeitungs- und Betriebsbedingungen nicht flächendeckend auftreten, wird in der Fachliteratur postuliert, dass insbesondere die Zusammensetzung des verteilten Trinkwassers eine entscheidende Rolle spielen muss."  (Quelle: Studie IWW v. Februar 2017)

14-07-01 - Ursachen Lochfraß.jpg

Häufigkeit des Auftretens

Folie11.JPG
GDV .jpg

lt. Untersuchungen des Leuphana-Instituts im Jahre 2014 liegt die Schadensquote beim WW Drakenburg  9,6 x  höher und damit  860 % über dem gesamten übrigen Landkreis und  damit auch dem   Bundesgebiet. Statistiken des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) weisen aus,  dass die Stadt Köln als  bundesweiter Spitzenreiter  damit immerhin noch mindestens 4 x weniger Schäden aufweist als das WW Drakenburg, der von der landwirtschaftlichen Struktur her vergleichbare Landkreis ELBE-Elster sogar rund 30 x weniger.

​

Es darf unterstellt werden, dass  die überwiegende Mehrzahl der deutschen und damit auch der Nienburger Installationsbetriebe sich  an die  bundesweiten Vorgaben der Normengeber hält und somit die allgemein anerkannten Regeln der Technik - wie beispielsweise den   ab 1988 vorgeschriebenen Einbau von Partikelfiltern sowie das Hartlötverbot ab 1996 - beachtet.  Wesentliches   alleiniges Unterscheidungsmerkmal ist damit das Medium Wasser, dem damit lt. o.a. Studie  die entscheidende Rolle  zuzumessen ist.

  

Folie7.JPG
Folie8.JPG

Folgen für die Betroffenen

- Verletzung von Eigentumsrechten ( Wertverlust , Vermietungsprobleme etc.)

- erhebliche finanzielle Belastungen ( nur Teilübernahme der Kosten durch Versicherungen ,  Prämienerhöhungen ,    

   Kündigung Versicherungsschutz etc.)

-  gravierende Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität ( oft monatelang keine Nutzungsmöglichkeit von Küche/Bad, wochenlange Lärmbelästigung Tag /Nacht ( Trocknungsgeräte),  Unsicherheit bei Abwesenheit /Urlaub etc.)

​

Schaden Daams.jpg
Totalsanierung.jpg

keine klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

Die zum Teil noch auf vorkonstitutionellem Recht fußenden Wasserverbandsgesetze  verwässern   Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.  Durch die Übertragung von Aufgaben auf die Wasserverbände  sind die Kommunen in ihren Handlungsmöglichkeiten  stark eingeschränkt, so dass  sie ihrer unteilbaren Verantwortung für die Trinkwasserver-sorgung  als Kern der Daseinsvorsorge  nur  sehr bedingt gerecht werden können.

Das niedersächsische Umweltministerium als oberste Wasserbehörde des Landes stellt zwar fest , dass die Kommunen weiterhin als "Herrinnen des Verbandes" gegenüber ihren Bürgern in der politischen Verantwortung  dafür bleiben, dass der Verband die übertragenen Aufgaben zufriedenstellend erfüllt. Auch der Wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages  kommt in einer aktuellen Ausarbeitung zu dem Ergebnis, dass die Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge "eine grundsätzlich gemeindliche Angelegenheit gem. Art. 28 Abs 2 Satz 1 Grundgesetz " darstellt.

Doch  die Praxis sieht seit seit Jahren anders aus. Hauptgründe hierfür dürften vor allem sein: fehlende Fachaufsicht und Kontrolle, totale fachliche Abhängigkeit der rein ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder von der Geschäftsführung, fehlende Einflussmöglichkeit der Stadt- und Gemeinderäte sowie eine gleichgewichtige Mitwirkung der 4  Mitgliedsgemeinden trotz  stark unterschiedlicher  Einwohnerzahlen und  Betroffenheit.

​

Diese unklare Regelung der Verantwortlichkeiten  und Zuständigkeiten stellt  nach Auffassung der BI den Haupthinderungsgrund dar für die Lösung eines Problems, das spätestens 1996  bekannt wurde,   sehr schnell  in seiner Dimension aufwuchs und bis heute trotz eindeutiger wissenschaftlicher Handlungsempfehlungen  nicht gelöst wurde.

​

 

Folie6.JPG
Folie5.JPG

Überschrift 3

Überschrift 3

bottom of page